Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 05.05.1983

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   LAG Hamm, 21.07.1983 - 8 Ta 135/83   

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https://dejure.org/1983,4818
LAG Hamm, 21.07.1983 - 8 Ta 135/83 (https://dejure.org/1983,4818)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.07.1983 - 8 Ta 135/83 (https://dejure.org/1983,4818)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 1983 - 8 Ta 135/83 (https://dejure.org/1983,4818)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 963
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 4 Ta 259/02

    Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren

    Auf andere Fallgestaltungen ist diese Bestimmung nicht entsprechend anwendbar (LAG Hamm v. 21.07.1983 - 8 Ta 135/83, EzA § 54 ArbGG 1979 Nr. 2).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 05.05.1983 - 1 Sa 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4547
LAG Hamburg, 05.05.1983 - 1 Sa 15/83 (https://dejure.org/1983,4547)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.1983 - 1 Sa 15/83 (https://dejure.org/1983,4547)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 1 Sa 15/83 (https://dejure.org/1983,4547)
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  • MDR 1983, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamburg, 06.08.1985 - 1 Sa 24/85

    Erlass einer einstweiligen Verfügung eines gekündigten Arbeitnehmers auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Hamburg, 11.02.1997 - Bs IV 312/96

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz gegen Zustimmung der

    Der jetzt für das Schwerbehindertenrecht zuständige erkennende Senat sieht eine Verbesserung der Rechtsposition des schwerbehinderten Arbeitnehmers des weiteren auch darin, daß er es auf Grund der Anordnung der aufschiebenden Wirkung möglicherweise erreichen kann, einen während des Kündigungsprozesses ggf. bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung ( vgl. dazu BAG , Gr. Senat, Beschl. v. 27.2.1985, NJW 1985 S. 2968) bereits im Eilverfahren vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen ( LAG Berlin, Urt. v. 22.2.1991, NZA 1991 S. 472; LAG Hamburg, Urt. v. 15.6.1978, NJW 1979 S. 127; Urt. v. 5.5.1983, MDR 1983 S. 963; Urt. v. 6.8.1985, MDR 1986 S. 84; ArbG Hildesheim, Urt. v. 3.12.1976, DB 1977 S. 1706; ArbG Siegen, Urt. v. 17.2.1987, ArbuR 1988 S. 90).
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